Stand: 22. Oktober 2026. Dieser Ratgeber erklärt das Plattformangebot und allgemeine Regeln. Maßgeblich sind die tatsächliche Nutzung, das geltende Recht und die für deine Buchung gespeicherte Fassung. Die Zustimmung des Vermieters ersetzt keine gesetzlichen Voraussetzungen.
Auf MUVAWAY findest du möblierten Wohnraum für einen tatsächlichen vorübergehenden Wohnbedarf ab 32 Nächten bis 12 Monate. Deinen wirklichen Aufenthaltsgrund beschreibst du in eigenen Worten. Ein einzelnes Stichwort führt weder automatisch zu einer Ablehnung noch zu einer rechtlichen Freigabe. Zum Angebot gehören weder kurzfristige Ferienbeherbergung noch Hotelleistungen.
Was die Grenze ab 32 Nächten bedeutet
Die aktuelle LAU sieht für befristetes Wohnen Aufenthalte von mehr als 31 Tagen vor. MUVAWAY bietet 32 Nächte bis 12 Monate; der Vermieter kann innerhalb dieses Rahmens eine eigene Mindest- und Höchstdauer festlegen. Die Dauer allein genügt jedoch nicht: Ein tatsächlicher vorübergehender Wohnbedarf und die übrigen gesetzlichen Voraussetzungen müssen bestehen.
Eine weitere Buchung derselben Wohnung schafft keinen rechtlich grenzenlosen Neustart. Mehr als zwei aufeinanderfolgende Verträge zwischen denselben Parteien beziehungsweise eine nicht gerechtfertigte Gesamtdauer über zwölf Monate können nach Art. 9 bis LAU zur dauerhaften Wohnraummiete führen. Eine technische Buchungslücke ist kein zugesicherter gesetzlicher Reset. Auch ein Wechsel des Mieters beseitigt nicht automatisch die Begrenzung der Folgemiete aus Art. 17.8 LAU.
Der Mieter bucht und hinterlegt seine Karte; bis zur Antwort des Vermieters wird nichts belastet. Bestätigt der Vermieter und liegt der Einzug höchstens 80 Tage entfernt, wird die erste Monatsmiete abgebucht. Bei längerem Vorlauf erfolgt die Abbuchung 80 Tage vor dem Einzug. Die Buchung wird mit erfolgreicher Zahlung fest. Für Überweisungen gilt der gesondert angezeigte Ablauf. Parteien, tatsächlicher Grund, Zeitraum, Kosten und Zustimmung werden in der Buchungsbestätigung festgehalten.
Bei befristetem Wohnen nach der aktuellen LAU kann der Mieter mit zehn Tagen Frist kündigen, frühestens zum Ablauf eines Kalendermonats nach Vertragsschluss. Die angezeigten Buchungsbedingungen können günstigere Stornorechte enthalten; gesetzliche Rechte bleiben erhalten. Aufeinanderfolgende Verträge sind keine unbegrenzte Verlängerungsmöglichkeit: Art. 9 bis LAU enthält Regeln zur Umqualifizierung, Art. 17.8 begrenzt Folgemieten.
Die aktuellen Nutzungsbedingungen, FAQ, Zahlungsinformationen und die gespeicherte Buchungsbestätigung erläutern den konkreten Ablauf. Bei einem rechtlichen Grenzfall sollte der Vermieter vor der Vermietung fachlichen Rat einholen.
