Zum Inhalt

Vermieten · Mieten · 4 Min. Lesezeit

RDL 29/2026: Was sich bei Miete auf Zeit auf Mallorca ändert

Seit 8. Oktober 2026 ist Miete auf Zeit eine eigene Form der Wohnraummiete. Was das RDL 29/2026 für Eigentümer und Mieter auf Mallorca ändert.

· MUVAWAY

Offener Wohn- und Essbereich eines Apartments in Palma

Seit dem 8. Oktober 2026 ist Miete auf Zeit in Spanien, auch auf den Balearen, eine eigene Form der Wohnraummiete: Nach dem Real Decreto-ley 29/2026 muss der Vertrag einen echten, belegbaren Grund für das vorübergehende Wohnen nennen und mehr als 31 Tage, in der Regel höchstens 12 Monate dauern. Stand 27. Oktober 2026 liegt die Bestätigung durch den Congreso (convalidación) seit dem 13. Oktober bei der Diputación Permanente, noch ohne Ergebnis.

Das gilt auf Mallorca für Eigentümer und Mieter, bei allen Verträgen ab dem 8. Oktober 2026. Wer an Menschen mit einem solchen Grund vermietet, vermietet nach dem Mietgesetz (LAU) und nicht mit einer Lizenz für touristische Vermietung (ETV).

Vermiete deine freien Monate auf Mallorca.

  • Kostenlos inserieren. 8 % + IVA = 9,68 % inkl. nur auf gezahlte Miete.
  • Du bestätigst jeden Mieter selbst.
  • Du bestimmst Zeitraum und Preis.
Kostenlos inserieren

Was ist neu?

Bisher galt Miete auf Zeit als Miete für einen anderen Gebrauch als Wohnen (alter Art. 3 LAU). Die Parteien konnten fast alles frei vereinbaren.

Jetzt heißt sie „arrendamiento de vivienda temporal“ und gehört zur Wohnraummiete (Art. 2.3 LAU). Gemeint ist, wer aus einem bestimmten Grund vorübergehend nicht an seinem gewohnten Wohnort lebt, zum Beispiel wegen Arbeit, Studium oder der Renovierung des eigenen Zuhauses.

Die Dauer liegt bei mehr als 31 Tagen und in der Regel höchstens 12 Monaten (Art. 9 bis LAU). Dauert ein Vertrag ohne Rechtfertigung länger als 12 Monate oder folgen mehr als zwei solche Verträge zwischen denselben Parteien über dieselbe Wohnung aufeinander, gilt der Vertrag als gewöhnliche Wohnraummiete.

Verträge, die vor dem 8. Oktober 2026 geschlossen wurden, laufen nach dem alten Recht bis zum vereinbarten Ende und verlängern sich nicht. Wird ein solcher Vertrag erneuert, gilt das neue Recht.

Was muss im Vertrag stehen?

Der Grund für das vorübergehende Wohnen muss ausdrücklich im Vertrag stehen. Er muss echt und belegbar sein; beweisen muss ihn der Vermieter (Art. 7.2 LAU). Fehlt er, gilt der Vertrag rückwirkend als gewöhnliche Wohnraummiete.

Dazu gehören der Zeitraum, die Miete und die Kosten. Kosten für Verwaltung und Vertragsabschluss darf der Vermieter nicht an den Mieter weitergeben (Art. 20.2 LAU).

Der Vermieter hält die Wohnung bewohnbar; welche Reparaturen er übernimmt, regelt das Mietrecht. Für den Auszug sieht das Gesetz ein von beiden unterschriebenes Dokument zum Zustand vor. Fehlt es oder nennt es keine Schäden, wird vermutet, dass die Wohnung in gutem Zustand zurückgegeben wurde; das Gegenteil kann bewiesen werden (Art. 36.7 LAU).

Brauche ich eine ETV?

Die ETV ist eine Genehmigung nach balearischem Tourismusrecht. Sie betrifft das Anbieten einer Wohnung an Touristen. Das Mietgesetz nimmt diese Überlassung ausdrücklich aus (Art. 5 e LAU).

Vermietest du für mehr als 31 Tage an jemanden mit einem echten vorübergehenden Wohngrund, ist das Miete auf Zeit nach der LAU. Entscheidend ist die tatsächliche Nutzung, nicht der Titel des Vertrags. Wer die Wohnung Touristen anbietet oder Hotelleistungen erbringt, bleibt im Tourismusrecht.

Andere Pflichten bleiben: Du musst die Wohnung vermieten dürfen, sie muss bewohnbar sein, und Gemeinschaftsregeln, Energieausweis und gegebenenfalls Registrierungen prüfst du gesondert.

Was heißt das für Mieter?

Dein Grund und dein Zeitraum stehen im Vertrag. Beschreibe deinen tatsächlichen Grund, denn er trägt den Vertrag.

Nach mindestens einem Monat ab Vertragsschluss kannst du mit 10 Tagen Frist kündigen (Art. 11.2 LAU). Kosten für Verwaltung und Vertragsabschluss zahlst du nicht.

Welche Reparaturen der Vermieter übernimmt, regelt das Mietrecht; Schäden, die du verursachst, gehören nicht dazu. Beim Auszug haltet ihr den Zustand am besten gemeinsam schriftlich fest. Fotos können helfen, ersetzen ein solches Dokument aber nicht.

Wie läuft es auf MUVAWAY?

Auf MUVAWAY bringe ich Mieter und Vermieter zusammen und wickle die Zahlung ab. Gebucht wird für 32 Nächte bis 12 Monate, möbliert.

Der Mieter bucht und stellt sich in eigenen Worten vor, mit seinem Grund. Der Vermieter liest das und bestätigt selbst. Grund, Zeitraum, Miete, Kaution und Nebenkosten halte ich in der Buchungsbestätigung fest; sie ist euer Vertragsdokument.

Im Inserat bestätigt der Vermieter, dass er vermieten darf und keine touristische Nutzung anbietet. Die Plattformgebühr zahlt der Vermieter: 8 % + IVA je gezahlter Monatsmiete.

Für eine Absage vor dem Einzug gilt: Kostenlos bis 14 Tage vor Einzug (einschließlich). Sagst du später ab, kann der Vermieter höchstens deine erste Monatsmiete behalten. Den genauen Betrag berechnen wir nach dem Gesetz.

Miete auf Zeit für Vermieter · Was die Buchungsbestätigung festhält · ETV und befristetes Wohnen

Stand: 27. Oktober 2026. Das Real Decreto-ley 29/2026 ist vom 6. Oktober 2026, wurde am 7. Oktober 2026 im BOE Nr. 249 veröffentlicht und gilt seit dem 8. Oktober 2026. Die Bestätigung durch den Congreso (convalidación) liegt seit dem 13. Oktober 2026 bei der Diputación Permanente und hat noch kein Ergebnis (Congreso, Initiative 130/000060); im BOE ist bisher keine eingetragen. Ändert sich die Rechtslage, passe ich diesen Ratgeber an. Allgemeine Information, keine Rechtsberatung und keine Garantie. Maßgeblich sind die tatsächliche Nutzung, das geltende Recht und die für deine Buchung gespeicherte Fassung.

RDL 29/2026 · BOE-A-2026-20823 · LAU · Art. 2, 5, 7, 9 bis, 11, 20, 36, DT 8 · Ley 8/2012 · Art. 50

So funktioniert MUVAWAY · Gebühren