Wer auf Mallorca für ein paar Monate wohnen will, unterschreibt fast immer denselben Vertragstyp: den Saisonmietvertrag, auf Spanisch arrendamiento de temporada. Er ist das rechtliche Zuhause der Monatsmiete, und er funktioniert anders als ein normaler Wohnungsmietvertrag. Hier steht, wie er wirklich funktioniert, Stand 2026.
Die drei Vertragswelten auf Mallorca
| Ferienvermietung | Saisonmiete | Langzeitmiete | |
|---|---|---|---|
| Dauer | unter 30 Tage | typisch 1 bis 11 Monate | unbefristet gedacht |
| Für wen | Touristen | Menschen mit vorübergehendem Wohnbedarf | Menschen mit Lebensmittelpunkt hier |
| Lizenz | ETV-Lizenz nötig | keine Lizenz | keine Lizenz |
| Verlängerungsrecht | keins | keins, endet zum Datum | ja, bis 5 Jahre gesetzlich |
Die Saisonmiete sitzt in der Mitte: länger als Urlaub, kürzer als ein Lebensmittelpunkt. Genau dafür ist MUVAWAY gebaut, möblierte Objekte von 1 bis 10 Monaten.
Was den Saisonmietvertrag ausmacht
Der Grund zählt, nicht nur die Dauer. Rechtlich ist entscheidend, dass du die Wohnung vorübergehend brauchst: ein Projekt, ein Auslandssemester, ein Winter im Süden, die Übergangszeit nach einem Umzug. Seriöse Verträge halten diesen Grund im Vertragstext fest. Das schützt beide Seiten, denn ohne dokumentierten Grund kann ein Vertrag im Streitfall als normale Wohnraummiete eingestuft werden, mit allen Verlängerungsrechten für den Mieter.
Das Ende steht fest. Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum, ohne Kündigung, ohne automatische Verlängerung. Wer länger bleiben will, verhandelt neu. Das ist für Eigentümer der große Vorteil gegenüber der Langzeitmiete und für Mieter der Preis für die Flexibilität.
Die Konditionen sind frei verhandelbar. Miete, Nebenkosten, Verlängerungsoptionen: Bei der Saisonmiete gilt weitgehend, was im Vertrag steht. Umso wichtiger, dass alles Wichtige auch wirklich drinsteht.
Was in einen guten Vertrag gehört
- Namen und Ausweisnummern beider Seiten, bei Firmen die CIF
- Adresse und Beschreibung der Wohnung, ideal mit Inventarliste
- Der Grund des vorübergehenden Aufenthalts, ausdrücklich benannt
- Mietdauer mit festem Anfangs- und Enddatum
- Miete, Zahlweise und was in den Nebenkosten enthalten ist
- Kaution: bei Saisonmiete sind gesetzlich zwei Monatsmieten üblich
- Übergabeprotokoll mit Zustand und Zählerständen
Die typischen Fehler
Fehler 1: Ferienvermietung im Saisonkleid. Wer wochenweise an Urlauber vermietet und das Saisonmiete nennt, braucht in Wahrheit eine ETV-Lizenz. Die Bußgelder dafür sind auf den Balearen empfindlich.
Fehler 2: Kein Grund im Vertrag. Fehlt der vorübergehende Wohnbedarf im Text, steht der Eigentümer im Konfliktfall schnell vor einem Mieter mit Langzeitrechten.
Fehler 3: Alles mündlich. Gerade bei möblierten Wohnungen entscheidet das Übergabeprotokoll am Ende darüber, ob die Kaution vollständig zurückkommt.
So läuft es bei MUVAWAY
Jedes Objekt auf der Plattform ist für die Monatsmiete gedacht, von 30 Tagen bis zehn Monate. Der Vertrag kommt als klarer Standard-Saisonmietvertrag, die Zahlung läuft direkt zwischen Mieter und Eigentümer, und die Kaution wird im Vertrag sauber geregelt. Keine versteckten Klauseln, kein Behördenspanisch ohne Übersetzung.
Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.
