Mieten · Saisonmiete · 5 Min. Lesezeit

Der Saisonmietvertrag auf Mallorca, verständlich erklärt

Was ein Arrendamiento de temporada ist, wie er sich von Langzeitmiete und Ferienvermietung unterscheidet und worauf Mieter und Eigentümer 2026 achten müssen.

16. August 2026 · MUVAWAY

Offener Wohn- und Essbereich eines Apartments in Palma

Wer auf Mallorca für ein paar Monate wohnen will, unterschreibt fast immer denselben Vertragstyp: den Saisonmietvertrag, auf Spanisch arrendamiento de temporada. Er ist das rechtliche Zuhause der Monatsmiete, und er funktioniert anders als ein normaler Wohnungsmietvertrag. Hier steht, wie er wirklich funktioniert, Stand 2026.

Die drei Vertragswelten auf Mallorca

Ferienvermietung Saisonmiete Langzeitmiete
Dauer unter 30 Tage 1 bis 10 Monate unbefristet gedacht
Für wen Touristen Menschen mit vorübergehendem Wohnbedarf Menschen mit Lebensmittelpunkt hier
Lizenz ETV-Lizenz nötig keine Lizenz keine Lizenz
Verlängerungsrecht keins keins, endet zum Datum ja, bis 5 Jahre gesetzlich

Die Saisonmiete sitzt in der Mitte: länger als Urlaub, kürzer als ein Lebensmittelpunkt. Genau dafür ist MUVAWAY gebaut: Objekte für 1 bis 10 Monate.

Was den Saisonmietvertrag ausmacht

Der Grund zählt, nicht nur die Dauer. Rechtlich ist entscheidend, dass du die Immobilie vorübergehend brauchst: ein Projekt, ein Auslandssemester, ein Winter im Süden, die Übergangszeit nach einem Umzug. Seriöse Verträge halten diesen Grund im Vertragstext fest. Das schützt beide Seiten, denn ohne dokumentierten Grund kann ein Vertrag im Streitfall als normale Wohnraummiete eingestuft werden, mit allen Verlängerungsrechten für den Mieter.

Das Ende steht fest. Der Vertrag endet zum vereinbarten Datum, ohne Kündigung, ohne automatische Verlängerung. Wer länger bleiben will, verhandelt neu. Das ist für Eigentümer der große Vorteil gegenüber der Langzeitmiete und für Mieter der Preis für die Flexibilität.

Die Konditionen sind frei verhandelbar. Miete, Nebenkosten, Verlängerungsoptionen: Bei der Saisonmiete gilt weitgehend, was im Vertrag steht. Umso wichtiger, dass alles Wichtige auch wirklich drinsteht.

Was in einen guten Vertrag gehört

  • Namen und Ausweisnummern beider Seiten, bei Firmen die CIF
  • Adresse und Beschreibung der Immobilie, ideal mit Inventarliste
  • Der Grund des vorübergehenden Aufenthalts, ausdrücklich benannt
  • Mietdauer mit festem Anfangs- und Enddatum
  • Miete, Zahlweise und was in den Nebenkosten enthalten ist
  • Kaution: bei Saisonmiete sind gesetzlich zwei Monatsmieten üblich
  • Übergabeprotokoll mit Zustand und Zählerständen

Die typischen Fehler

Fehler 1: Ferienvermietung im Saisonkleid. Wer wochenweise an Urlauber vermietet und das Saisonmiete nennt, braucht in Wahrheit eine ETV-Lizenz. Die Bußgelder dafür sind auf den Balearen empfindlich.

Fehler 2: Kein Grund im Vertrag. Fehlt der vorübergehende Wohnbedarf im Text, steht der Eigentümer im Konfliktfall schnell vor einem Mieter mit Langzeitrechten.

Fehler 3: Alles mündlich. Gerade bei Immobilien mit überlassenem Inventar entscheidet das Übergabeprotokoll am Ende darüber, ob die Kaution vollständig zurückkommt.

So läuft es bei MUVAWAY

MUVAWAY stellt digitale Werkzeuge für Inserate, Anfragen und den Vertragsablauf bereit. Eigentümer und Mieter vereinbaren die konkrete Saisonmiete selbst und schließen den Mietvertrag miteinander. Der Eigentümer legt sein Angebot fest; beide Seiten prüfen die Vertragsangaben vor der Unterschrift.

Kaution, Fristen und wer was hält

Für die Saisonmiete sieht Artikel 36 LAU zwei Monatsmieten Kaution vor — doppelt so viel wie bei einer Dauermiete, weil der Vertrag kein Verlängerungsrecht kennt. Wichtig ist, wer sie hält: bei uns der Eigentümer, nicht die Plattform. Wir nehmen keine Kaution treuhänderisch entgegen, und das steht so im Vertrag.

Die Rückzahlung gehört mit Frist hinein. Bei uns sind es 14 Tage nach dem Auszug, abzüglich belegter Schäden — belegt heißt: mit Foto und Beleg, nicht nach Gefühl. Ein Übergabeprotokoll bei Einzug und Auszug erspart beiden Seiten den Streit darüber.

Auch die Zahlungsreihenfolge gehört geregelt, sonst wird sie zur Auslegungsfrage. Bei uns läuft es so: erst die Unterschrift, dann binnen 48 Stunden eine Monatsmiete als Anzahlung. Restmiete, Kaution und Nebenkostenpauschale folgen bei der Übergabe, spätestens am Übergabetag per Sofortüberweisung — bei längeren Aufenthalten ab vier Monaten die Hälfte der Restmiete erst zur Mitte der Mietzeit. Die Schlüssel gibt es, sobald das Geld angekommen ist.

Nebenkosten: Pauschale oder Abrechnung

Hier entstehen die meisten Konflikte, und zwar nach dem Auszug. Bei einer Saisonmiete über wenige Monate ist eine Verbrauchsabrechnung unpraktisch: Die Zählerstände liegen oft erst Wochen später vor, und dann ist der Mieter längst weg.

Die saubere Lösung ist eine feste monatliche Pauschale, die im Vertrag steht und mit der Miete läuft. Der Mieter weiß vorher, was der Monat kostet; der Eigentümer trägt das Risiko, wenn jemand die Klimaanlage durchlaufen lässt. Wer das nicht will, kann eine Obergrenze vereinbaren, ab der abgerechnet wird — das gehört dann aber ausdrücklich in den Vertrag, mit Zählerständen bei Ein- und Auszug.

Was bei uns immer in der Miete steckt: WLAN. Die Endreinigung ist eine einmalige Pauschale nach dem Auszug, die der Eigentümer festlegt, meist etwa 150 €, und sie steht am Objekt. Beides sind die klassischen Streitposten am Ende, und beide sind vermeidbar, wenn man sie vorher zuordnet.

Was passiert, wenn jemand früher ausziehen will

Ein Saisonmietvertrag läuft bis zum vereinbarten Datum. Anders als bei der Dauermiete gibt es kein gesetzliches Kündigungsrecht des Mieters nach sechs Monaten — die Regelung in Artikel 11 LAU gilt für Wohnraummietverträge, nicht für die Saisonmiete.

Praktisch heißt das: Wer vier Monate mietet und nach zwei ausziehen will, schuldet die restlichen zwei, sofern der Vertrag nichts anderes sagt. Genau deshalb lohnt es sich, eine Ausstiegsklausel zu verhandeln, wenn der Anlass wackelig ist — etwa ein Projekt, das verlängert oder abgebrochen werden kann.

Umgekehrt kann auch der Eigentümer nicht vorzeitig herauskündigen, weil er ein besseres Angebot bekommt. Die Bindung gilt in beide Richtungen, und das ist der eigentliche Wert eines schriftlichen Vertrags.

Sprache, Form und Unterschrift

Der Vertrag darf zweisprachig sein, und das ist bei internationalen Mietern die Regel. Für den Fall eines Streits vor einem spanischen Gericht zählt die spanische Fassung — deshalb gehört in einen zweisprachigen Vertrag ein Satz, der festlegt, welche Fassung maßgeblich ist.

Eine notarielle Beurkundung ist nicht nötig. Eine digitale Unterschrift genügt, solange sie den Unterzeichner identifizierbar macht. Was du behalten solltest: die unterschriebene Fassung, das Übergabeprotokoll, die Zahlungsbelege und die Ausweiskopie.

Wie das bei uns abläuft, steht auf So funktioniert's. Was es kostet, auf der Provisionsseite. Und wenn du wissen willst, warum der Aufenthaltsgrund im Vertrag steht: der vorübergehende Zweck erklärt es. Immobilien findest du unter Mieten.

Dieser Artikel ist eine allgemeine Orientierung und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.

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