Bei MUVAWAY findest du Saisonmieten auf Mallorca für 1 bis 10 Monate. Das beschreibt unser Angebot – keine allgemeine gesetzliche Grenze.
Der Zweck zählt, nicht nur die Dauer
Die Artikel 2 und 3 des spanischen Mietgesetzes LAU unterscheiden zwischen dauerhaftem Wohnbedarf und anderen Nutzungszwecken, zu denen Saisonmieten gehören. Dort steht keine automatische Zehn- oder Elfmonatsgrenze. Eine kurze Laufzeit allein macht einen Vertrag deshalb noch nicht zur Saisonmiete.
Quelle: Ley de Arrendamientos Urbanos, Artikel 2 und 3 (BOE).
Was du für deine Anfrage vorbereitest
Gib deinen Zeitraum und den tatsächlichen vorübergehenden Anlass an, etwa ein befristetes Projekt, ein Studium oder eine Übergangszeit während einer Renovierung. Kläre mit dem Eigentümer vor dem Vertrag, ob die konkrete Nutzung passt.
Mit deinem Mietprofil stellst du dem Eigentümer die Angaben für deine Anfrage bereit. Ein gespeichertes Profil ist noch keine bestätigte Buchung.
Was Eigentümer wissen sollten
Du bestimmst, welche Monate du anbieten möchtest. Die tatsächliche Nutzung, der Aufenthaltsgrund und die Vereinbarungen müssen zusammenpassen. Eine Laufzeit innerhalb unseres Angebots ist für sich genommen keine Zusicherung einer bestimmten rechtlichen Einordnung.
Wenn sich deine Pläne ändern
Sprich eine gewünschte Verlängerung oder Verkürzung frühzeitig an. Verfügbarkeit, Anlass und vertragliche Möglichkeiten müssen für den Einzelfall geprüft werden. Ein neuer Vertrag oder ein anderes Enddatum löst diese Prüfung nicht automatisch.
Den Ablauf findest du unter So funktioniert’s, die Gebühren unter Kosten und aktuelle Immobilien unter Mieten.
Allgemeine Information, keine Rechtsberatung. Lass deinen konkreten Fall bei Bedarf fachlich prüfen.
